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Bayernblick

Makler & Gutachter

Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 · Gerichtsfest

Immobilienbewertung: Rechtssicher & anerkannt

Für Erbschaft, Scheidung, Finanzierung oder Verkauf — von staatlich zertifizierten Sachverständigen. Transparent und schnell.

Wann ist ein Verkehrswertgutachten notwendig?

Ob Erbschaft, Scheidung, Bankkredit oder Steuer — ein Gutachten ist in mehr Situationen sinnvoll oder vorgeschrieben als viele denken. Hier ein Überblick:

Gesetzlich vorgeschrieben

  • Erbauseinandersetzungen§§ 2042ff BGB
  • Scheidungsverfahren§ 1378 BGB
  • Enteignungsverfahren
  • Steuerliche BewertungenAO, BewG
  • Insolvenzverfahren

Behördlich gefordert

  • Gericht — als Beweismittel
  • Finanzamt bei Schenkungen
  • Bank fĂĽr Finanzierungen
  • Versicherungsschäden
  • Kommunale Verfahren

Freiwillig sinnvoll

  • Immobilie verkaufen oder kaufen
  • Vermögensplanung
  • Steuerliche Optimierung
  • Portfoliobewertung
  • Bilanzierungen

Restnutzungsdauer — mehr Steuerersparnis durch individuelles Gutachten

Wer eine vermietete Immobilie besitzt, kann durch ein individuelles Restnutzungsdauer-Gutachten deutlich höhere Abschreibungen geltend machen — und damit erheblich Steuern sparen.

Was ist die Restnutzungsdauer?

Die Restnutzungsdauer beschreibt, wie lange eine Immobilie voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Je kürzer diese Dauer, desto höher die jährliche Abschreibung — und damit die Steuerersparnis.

Das Finanzamt geht pauschal von 50 Jahren aus. Mit einem individuellen Gutachten lässt sich nachweisen, dass die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer ist — was die Abschreibung erheblich steigert.

Rechtliche Grundlage: § 253 Abs. 3 HGB · § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG · § 7 Abs. 4 EStG

Warum eine individuelle PrĂĽfung wichtig ist

  • Sanierungsbedarf oder Abnutzung (z. B. ältere Bausubstanz, Haustechnik, Dach, Fenster)
  • Bauliche Veränderungen oder Modernisierungen
  • Geänderte Nutzung (z. B. Umnutzung, Teilabriss, energetische Anforderungen)
  • Wirtschaftliche Ăśberalterung (z. B. sinkende Vermietbarkeit, LageeinflĂĽsse)

Restnutzungsdauer-Rechner

Modellrechnung nach den in der Praxis anerkannten Verfahren (Sachwertrichtlinie / Anlage 4 ImmoWertV zur Ermittlung der Restnutzungsdauer, § 7 Abs. 4 EStG zur AfA). Ersetzt kein individuelles Gutachten.

Beispiel aus der Praxis: Eine 1973 gebaute Eigentumswohnung mit kleineren Renovierungen (Heizung erneuert 2015) wurde in einem Gutachten mit Bewertungsstichtag 2023 auf 28 Jahre Restnutzungsdauer eingestuft, da die Modernisierung damals erst 8 Jahre zurücklag — die Felder unten sind genau mit diesem Fall vorausgefüllt.

Heute (2026) liegt dieselbe Heizungsmodernisierung schon 11 Jahre zurück und wird in diesem Modell nur noch zu 95 % berücksichtigt: Die ersten 10 Jahre zählt eine Modernisierung voll, danach nimmt die Anrechnung schrittweise ab — ein erneuertes Bauteil altert schließlich selbst wieder.

Der Bewertungsstichtag unten muss nicht heute sein: Ein Gutachten kann sich auch auf ein vergangenes Datum beziehen — z. B. den Kaufvertrag oder den Beginn der Vermietung. Deshalb steht er unten standardmäßig auf 2023, dem Stichtag des echten Gutachtens. Stellen Sie ihn auf 2026, um zu sehen, wie sich derselbe Fall bis heute verändert hat.

Das Jahr, auf das sich die Bewertung bezieht — z. B. heute, der Kaufvertrag oder der Beginn der Vermietung. Auch ein vergangenes Jahr ist möglich.

Modernisierungsgrad

Die ersten 10 Jahre vor dem Bewertungsstichtag (2023) zählt eine Modernisierung voll. Danach nimmt die Anrechnung schrittweise ab, ähnlich wie ein erneuertes Bauteil (z. B. Heizung, Fenster, Dach) mit der Zeit selbst wieder altert — ein reales Gutachten prüft den technischen Zustand jedes Bauteils individuell statt pauschal.

Nutzung

Ermittelte Restnutzungsdauer

28 Jahre

statt gesetzlich 50 Jahre

AfA-Satz

3,6 %

statt 2 % gesetzlich

Zusätzliche jährliche Abschreibung

4.714 €

Steuervorteil pro Jahr

1.980 €

Liquiditätsvorteil nach 20 Jahren (vorgezogene Steuerersparnis)

39.600 €

Abgeschriebener Gebäudewert im Zeitverlauf

300.000 €050 Jahre
AfA nach Gutachten (28 J.) Gesetzliche AfA (50 J.)

Hinweis: Ein Restnutzungsdauer-Gutachten führt insgesamt nicht zu einer höheren Gesamtabschreibung, sondern zu einer schnelleren Abschreibung des Gebäudewerts. Der Vorteil ist ein Liquiditäts- und Zinseffekt durch vorgezogene Steuerersparnis in den ersten Jahren.

Dieser Rechner bildet Modernisierungen nur vereinfacht über einen Zeit- und Abnutzungsfaktor ab. Ein echtes Gutachten prüft stattdessen den tatsächlichen technischen Zustand jedes einzelnen Bauteils — der Bundesfinanzhof verlangt ausdrücklich eine objektbezogene, sachverständige Methode statt eines bloßen Modellwerts.

Rechtliche Grundlage: § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 11c EStDV · BFH-Urteile v. 23.01.2024 (IX R 14/23) und v. 28.07.2021 (IX R 25/19) zur Methodenfreiheit beim Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer (das einschränkende BMF-Schreiben v. 22.02.2023 ist seit 01.12.2025 aufgehoben) · Modellierung der Restnutzungsdauer angelehnt an Anlage 4 ImmoWertV / Sachwertrichtlinie · 10-Jahres-Grenze für die volle Anrechnung von Modernisierungen angelehnt an die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zum Bewertungsgesetz für die Erbschaft-/Schenkungsteuer (u. a. v. 08.01.2016 – S 3225); die anschließende schrittweise Abnahme ist eine eigene, nicht amtliche Vereinfachung. Unverbindliche Modellrechnung, keine Steuerberatung — ersetzt kein individuelles Gutachten.

Diese Berechnung ist unverbindlich und ersetzt kein Gutachten.

Die tatsächliche Restnutzungsdauer wird erst im individuellen Gutachten durch unseren Sachverständigen korrekt und rechtssicher ermittelt — mit Prüfung des tatsächlichen technischen Zustands statt eines vereinfachten Modellwerts.

Online-Gutachten

Ohne Besichtigung vor Ort — anhand von Ihnen eingereichter Fotos und Unterlagen.

Vor-Ort-Gutachten

Mit persönlichem Besichtigungstermin durch unseren Sachverständigen.

So erstellen wir Ihr Gutachten

Unser Gutachten basiert auf der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) – der bundesweit gültigen und gesetzlich verankerten Grundlage für die Immobilienbewertung in Deutschland. Sie konkretisiert die Anforderungen aus § 194 Baugesetzbuch (BauGB).

Rechtskonform & Gerichtsfest

Entspricht § 194 BauGB und aktueller ImmoWertV 2021. Vollständig anerkannt von Gerichten und Behörden.

International anerkannt

Aufgrund methodischer Klarheit auch europaweit fachlich anerkannt und geschätzt.

Einheitlich & Transparent

Nachvollziehbare Bewertungsmethodik nach aktuellen Standards. Von allen Marktteilnehmern akzeptiert.

Zertifizierung nach DIN EN ISO 17024

Die Zertifizierung nach DIN EN ISO 17024 ist ein international anerkannter Standard zur Qualifizierung von Sachverständigen. Sie wird in der Praxis häufig mit der öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichgestellt.

Was garantiert diese Zertifizierung?

âś“

Nachgewiesene fachliche Kompetenz und aktuelles Wissen

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Unabhängige und objektive Prüfung nach klar definierten Kriterien

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Regelmäßige Überwachung durch die Zertifizierungsstelle

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Rezertifizierung alle drei Jahre mit erneuter KompetenzprĂĽfung

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Höchste Qualität, Neutralität und Professionalität

DIN EN ISO 17024

Zertifizierter Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke

Fachliche Kompetenzâś“ GeprĂĽft
Unabhängige Prüfung✓ Bestätigt
Qualitätsüberwachung✓ Laufend
Rezertifizierungâś“ Alle 3 Jahre

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